a)
|
ohne neg. Test- ergebnis ist der Zutritt nicht gestattet
|
kostenlose Testmöglichkeit im Gemeinschaftshaus Mo-Fr 08:00-12:00Uhr möglich
|
Bescheinigungen, welche zu einem kostenlosen Bürger-Test berechtigen, werden in der Heimverwaltung ausgestellt. Bitte fordern Sie eine Bescheinigung vorab unter 07704-808-9 oder 07704-808-115 an. Bitte vergewissern Sie sich ebenso ob die Testzentren Bescheinigungen akzeptieren. Auf Änderungen der aktuell geltenden Erstattungs- & Berechtigungsmodalitäten hat der ZPHW keinen Einfluss.
|
|
Ausnahmen
|
asymptomatische Kinder < 7 LJ.
|
b)
|
Gültigkeit Testergebnis
|
<24h für sämtliche Besucher*innen
|
c)
|
Maskenpflicht
|
Sämtliche Personen ab dem 14 Lebensjahr sind zum Tragen einer FFP2 Maske (Standard DIN EN 149: 2001) (KN95, N95) während des gesamten Aufenthaltes verpflichtet, auch im Bewohnerzimmer
|
Für Kinder zw. 6-14 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend
|
|
Ausnahme
|
Kinder < 7 LJ.
|
Attest
|
Gehörlosigkeit
|
d)
|
Hygienerichtlinien
|
Besuche sind in allen Bereichen des ZPHW zulässig
|
Vor dem Betreten des Wohnbereiches müssen die Hände desinfiziert werden
|
Mindestabstand zu anderen Bewohner*innen/Personen 1,5m
|
|
Achtung!
|
Der Zutritt in unsere Einrichtung & dem gesamten Areal des ZPHW ohne vorherigen Test stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die konsequent bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht wird sowie ein begrenztes Hausverbot zur Folge hat.
|
Der Besuch von infizierten Bewohner*innen ist nicht gestattet
|
Im Sterbefall gestattet die Einrichtungsleitung eine Ausnahme
|
Besuchsverbot für Personen die…
|
einer Absonderungspflicht unterliegen
|
Typische Krankheitssymptome bzgl. Covid19 aufweisen
|