Testpflicht
Die Testpflicht wurde für Besucher zum 1. März 2023 aufgehoben, d.h. es ist kein Testnachweis mehr notwendig.
Masken-Pflicht
Bis 7. April 2023 gilt weiterhin die Maskenpflicht. Beim Betreten unserer Häuser ist ab 14 Jahren das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.
Für Kinder zwischen 6 - 14 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine gute Zeit in unserer Einrichtung!