Tabelle 5:
Testprocedere
& zulässige Anzahl von Besucher*innen |
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Der Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg (ZPHW) bitten
alle Besucher*innen sich tel. in
dem entsprechenden Wohnbereich zu melden und den Besuch vorab anzukündigen. |
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Alle Besucher*innen
müssen ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen (§ 28b Abs.2 IfSG). |
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Ab dem 02.04.2022 entfallen sämtliche Beschränkungen der
Besucher*innenanzahl |
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Der ZPHW bietet Testungen im Rahmen seines Testkonzeptes
allen Besucher*innen (Mo-Fr: 09:00Uhr
bis 12:00 Uhr) an, jedoch entfällt die Ausstellung eines Testzertifikates. |
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Wir
bitten allerdings auch im i.S. v. §2 Nr. 7 SchAusnahmV darum, die
kommunalen kostenlosen
Testmöglichkeiten wahrzunehmen um einen negativen Testnachweis zu erhalten. |
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Testprocedere |
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Immunisierte Besucher*innen |
Nicht immunisierte Besucher*innen |
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negatives Testergebnis (PoC
nicht älter als 24 Stunden; PCR
nicht älter als 48 Stunden) |
negatives Testergebnis (PoC
nicht älter als 6 Stunden; PCR
nicht älter als 24 Stunden) |
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asymptomatische und immunisierte
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr unterliegen nicht der
Testpflicht |
nicht-immunisierte Kinder bis zur
Vollendung des sechsten Lebensjahres unterliegen der Testpflicht, ausgenommen
sind Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres |
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Maskenpflicht |
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Sämtliche Personen ab dem 14 Lebensjahr sind zum
Tragen einer FFP2 Maske (Standard
DIN EN 149: 2001) (KN95, N95) während des gesamten Aufenthaltes verpflichtet, auch im Bewohnerzimmer. Für
Kinder zw. 6-14 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend. Für Kinder
unter 6 Jahre gilt keine Maskenpflicht. |
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Hygieneregeln |
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Besuche
sind in allen Bereichen unserer
Einrichtung zulässig. (§3 Abs. 7 COV) |
Vor dem
Betreten des Wohnbereichs müssen die Hände
desinfiziert werden & eine Temperaturmessung
erfolgen |
Mindestabstand von 1,5 Metern zu
anderen Personen/Bewohner*innen muss eingehalten werden. |
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Der Zutritt in
unsere Einrichtung & dem gesamten Areal des ZPHW ohne vorherigen Test
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die konsequent bei den zuständigen
Behörden zur Anzeige gebracht wird sowie ein begrenztes Hausverbot zur Folge hat. |
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Zweckverband Pflegeheim
Haus Wartenberg
Tuttlinger Straße 3
78187 Geisingen
Telefon 07704 808 0
Telefax 07704 808 220
Karriere:
Pflegehilfskräfte
Pflegefachkraft
Betreuungskräfte
Stellvertretende Teamleitung der Praxisanleiter/innen
Pflege-/Medizin-/Berufspädagoge